Leistet ein Mitarbeiter weniger als seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit rutscht das Konto ins Minus und er muss später zusätzliche Arbeit leisten um den Zeitsaldo auszugleichen. Der Mitarbeiter spart darauf längerfristig größere Mengen an Plusstunden an die er für verschiedene Zwecke verwenden kann zum Beispiel für Frührente oder Altersteilzeit eine vorübergehende Auszeit vom Beruf (“Sabbatical”) verlängerte Elternzeit. Folgende gesetzliche Rahmenbedingungen gelten für flexible Arbeitszeitmodelle: Mitarbeiter dürfen die vorgeschriebene werktägliche Höchstarbeitszeit von acht und in Ausnahmefällen zehn Stunden nicht überschreiten – inklusive Überstunden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.