Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist in den meisten Fällen nur schwer zu beweisen weil dem Arbeitgeber keine Diagnosen oder sonstige Umstände um eine Krankheit bekannt sind. Eine Verweigerung der Entgeltfortzahlung kann nur erfolgen wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vorlegt oder der Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung hat. Ein berechtigter Zweifel kann auch vorliegen wenn sich der Arbeitnehmer wiederholt oft vor oder nach einem Wochenende krankmeldet und die Arbeitsunfähigkeit dabei nur für einen kurzen Zeitraum vorliegt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.