Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter so müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. In der DGUV Regel Grundsätze der Prävention (100-001) finden Sie einen Mustervordruck zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ferner praxisnahe Informationen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Ihrem Unternehmen. Dem Arbeitsschutzausschuss gehören in der Regel an: Arbeitgeber oder Führungskräfte des Betriebs zwei Betriebsratsmitglieder Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt Sicherheitsbeauftragter. Source: https://www.artikelschreiber.com/.