Dementsprechend kann erwartet werden dass in den kommenden Jahren viele der jüngeren Geflüchteten und Personen mit Duldung oder abgelehntem Asylgesuch eine berufliche Ausbildung aufnehmen werden um hierüber einen sogenannten Spurwechsel zu realisieren. Gleichzeitig wurde festgelegt dass ein gewisses Sprachniveau als Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) gilt die anerkannte Geflüchtete in der Regel nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland beantragen können. Demnach dürfen Asylbewerber:innen und Geduldete mit guter Bleibeperspektive sowie aufenthaltsberechtigte Geflüchtete ohne den Ablauf einer Frist abwarten zu müssen direkt an einem Integrations- und Sprachkurs teilnehmen sofern entsprechende Kapazitäten in diesen Kursen vorhanden sind. Source: https://www.artikelschreiber.com/.