In der Regel ist das der Fall.Sollte ein Antragsgegner seiner Ladung nicht Folge leisten kann dann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld gegen den Säumigen verhängen und ihn erneut laden. Dazu ist allerdings notwendig innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellung der Erfolglosigkeitsbescheinigung die Klage erhoben zu haben klagt man erst später sind diese Kosten in den Sand gesetzt.Zur rechtlichen Seite dem Grunde nach ist zu sagen daß der Heckeneigentümer seine Hecke selbstverständlich so zu halten hat daß es keinen Überwuchs auf das Nachbargrundstück gibt. Das tut er nach der hiesigen Schilderung nicht entsprechend hat der beeinträchtigte Nachbar ohne Weiteres einen Anspruch auf Unterlassung dieser Beeinträchtigungen für die Zukunft. Source: https://www.artikelschreiber.com/.