Nutzen nennen: Damit der angeschriebene Dienstleister auch weiß welchen Zweck die Angebotsanfrage erfüllen soll muss ein entsprechender Vermerk in der Anfrage erfolgen. Die Anfrage sollte nicht länger als eine Seite sein – so ist immer noch genügend Platz vorhanden um die Angebotsanfrage klar und deutlich zu formulieren. Neben diesen Grundregeln sollte man natürlich auch auf die gängigen Standards achten: Fehlerfrei schreiben Name und Kontaktdaten des eigenen Unternehmens nicht vergessen und den Adressat korrekt ansprechen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.