Anlage U Leisten Sie Unterhaltszahlungen dürfen Sie pro Jahr bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben geltend machen ebenso zusätzlich übernommene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Ehegatten. Anlage Unterhalt Unterstützen Sie Ihre Eltern oder volljährigen Kinder (für die Sie kein Kindergeld mehr erhalten) können Sie bis zu 8.354 EUR als außergewöhnliche Belastung pro unterstützter Person abziehen. Anhand der Angaben im Formular Unterhalt prüft das Finanzamt ob Ihnen dieser Höchstbetrag in voller Höhe zusteht oder gekürzt werden muss. Source: https://www.artikelschreiber.com/.