Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist es ratsam Akteneinsicht zu beantragen und so nähere Informationen über Ihren Fall in Erfahrung zu bringen (z. Gesetzliche Vorgaben zur Akteneinsicht Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten die genauen Umstände der Ordnungswidrigkeit in Erfahrung bringen? In § 49 Absatz 1 O WiG heißt es dazu: Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Straf- oder Bußgeldverfahren nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.