Eine Kardinalpflicht besteht etwa bei einer Warenlieferung darin dass diese frei von Mängeln ist. Die Paragrafen 308 und 309 des BGB enthalten eine Reihe von Klauselverboten für die AGB von Verbraucherverträgen. Diese beziehen sich auf Punkte wie Fristen Rücktritts- und Änderungsvorbehalte Nichtverfügbarkeit der Ware kurzfristige Preiserhöhungen Mahnverfahren und Haftungsausschlüsse. Source: https://www.artikelschreiber.com/.