Besonders da es hier um`s ausstempeln und nicht einstempeln geht und die Arbeitszeit nachweisbar ist.Wichtig wäre hier ein Blick in den Arbeitsvertrag ob der Lohnanspruch einer kürzeren Verjährung unterliegt.Die einfachte und zunächst billigste Variante ist der gerichtliche Mahnbescheid gegen den Arbeitgeber in dem der fehlende Lohn geltend gemacht wird. Hier ist die Besonderheit dass die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts hierbei hilft und dass zunächst keine / bzw. geringere Gebühren anfallen.Bei einer direkten Klage trägt in der ersten Instanz jeder seine Kosten selber und es wird es zunächst zu einem Schlichtungsverfahren kommen. Scheitert die Schlichtung kommt es zu einem Kammertermin.Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft oder hat eine entsprechende Rechtschutzversicherung könnte er sich zunächst an diese werden.Der Rechtsstreit würde wahrscheinlich das Arbeitsverhältnis nachhaltig belasten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.