Sobald die Zuwendungen an eine Person in einem Jahr den Wert von 35€ überschreiten sind sie nicht mehr als Betriebsausgaben absetzbar. Bereits abgezogene Vorsteuer aus früheren Geschenken desselben Jahres müssen Sie dann zurückzahlen. Um Probleme mit den Finanzbehörden zu vermeiden sollten Sie zusätzlich im Buchungsbeleg vermerken wem das Geschenk zukommt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.