(1) Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Reisepässen und Personalausweisen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten wobei der Möglichkeit der gesicherten Identitätsfeststellung der Vorrang einzuräumen ist. (2) Auf den Seiten „Amtliche Vermerke“ können in gültigen Reisepässen auf Antrag des Passinhabers insbesondere eingetragen werden: Source: https://www.artikelschreiber.com/.