Bitte sprechen Sie mich an wenn Sie ausdrücklich enterbt wurden damit wir klären können ob Sie als naher Angehöriger pflichtteilsberechtigt sind und wie Sie rechtlich mit der Enterbung umgehen und welche weiteren Schritte wir einleiten sollten. Ebenso können Sie sich bei mir melden wenn Sie auf der anderen Seite stehen also wenn Sie von einem enterbten Verwandten mit dem Verlangen eines Pflichtteilsanspruchs konfrontiert werden. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte durch Einsetzung anderer Personen als Erben faktisch von der Erbfolge ausgeschlossen wurde kommt der Pflichtteilsanspruch zum Tragen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.