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Kurze Zusammenfassung:    Teil II S. 155, S. 1841 ff. S. II S. II S. Juni 1973 "nach dem Austausch entsprechender Noten zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, der am 20. Juni 1973 in Bonn erfolgte", in Kraft getreten. II. 93 Abs. 1 Nr. Nach dem Grundgesetz bestehe die deutsche Einheit nicht nur in alliierten Vorbehaltsrechten, sondern auch in den Rechtsnormen und Organen der Bundesrepublik Deutschland fort. Der Vertrag verletze auch das grundgesetzliche Wiedervereinigungsgebot. Aus der bisherigen Demarkationslinie mache der Vertrag eine freiwillig und vertraglich vereinbarte Staatsgrenze. 23 Satz 1 GG. Die in der Deutschen Demokratischen Republik lebenden Menschen seien Deutsche im Sinne des Art. Nicht einmal die Einheit der Nation sei vertraglich festgehalten. Juni 1973 zu dem Vertrag vom 21. Der Vertrag setze sich auch nicht in Widerspruch mit dem Wiedervereinigungsgebot. Mit dem Vertrag sei das politisch Erreichbare erreicht worden. Dem Gericht lagen u.a. Das gilt auch, obwohl, wie im folgenden dargelegt wird, die Deutsche Demokratische Republik nach dem Recht des Grundgesetzes nicht Ausland ist. Denn Art. 59 Abs. Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist das Vertragsgesetz vom 6. Juni 1973 und der in ihm in Bezug genommene Vertrag samt Zusatzprotokoll. Die in Art. 1 des Vertragsgesetzes nicht in Bezug genommenen Teile des Vertragswerks scheiden als Gegenstand der Normenkontrolle von vornherein aus. Ob auch die in Art. Es verbindlich auszulegen, ist Sache des Bundesverfassungsgerichts. Er schafft weder materielles Verfassungsrecht noch kann er zur Auslegung des Grundgesetzes herangezogen werden. in den von der Verfassung geschaffenen und begrenzten Raum freier politischer Gestaltung einzugreifen. Urteil vom 18. Juni 1973, S. 6 f. 23, Art. 116 und Art. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. Deshalb war z. Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Eine Grenze, die allerdings das Bundesverfassungsgericht deutlich zu machen, zu bestimmen und u. In diesem Zusammenhang gewinnt der Grundvertrag dieselbe fundamentale Bedeutung wie der Moskauer und der Warschauer Vertrag. Art. 2 und Art. Die Bedeutung der Klausel des Art. September 1971, das Berlin betrifft, Bezug genommen wird. Diese Deutung verbietet sich durch die Regelungen in Art. 2 und Art. In Art. 3 Abs. B. Man kann Grenzen als Staatsgrenzen mehrfach vertraglich anerkennen und garantieren. Und das hat rechtliche Bedeutung, weil das Schicksal der verschiedenen vertraglichen Anerkennungen verschieden sein kann. 3 Abs. 3 Abs. Art. Doch darauf kommt es hier nicht an. 23 GG enthaltene Verfassungspflicht, den anderen Teilen Deutschlands den Beitritt offenzuhalten. 16 und 116 Abs. 16 und des Art. 116 Abs. 1 GG hat und welche dieser Auswirkungen im Widerspruch mit den genannten grundgesetzlichen Vorschriften steht. Art. 116 Abs. 16 und des Art. 116 Abs. 116 Abs. 14 GG. Das im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 Nr. Auch der im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 Nr. h. es darf in diesem Bereich keine Zollgrenze vereinbart werden.


Auszug aus dem Inhalt:    Er schafft weder materielles Verfassungsrecht noch kann er zur Auslegung des Grundgesetzes herangezogen werden September 1971, das Berlin betrifft, Bezug genommen wird Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer 23 GG enthaltene Verfassungspflicht, den anderen Teilen Deutschlands den Beitritt offenzuhalten Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot Man kann Grenzen als Staatsgrenzen mehrfach vertraglich anerkennen und garantieren es darf in diesem Bereich keine Zollgrenze vereinbart werden Es verbindlich auszulegen, ist Sache des Bundesverfassungsgerichts 1 GG hat und welche dieser Auswirkungen im Widerspruch mit den genannten grundgesetzlichen Vorschriften steht Juni 1973, S Mit dem Vertrag sei das politisch Erreichbare erreicht worden in den von der Verfassung geschaffenen und begrenzten Raum freier politischer Gestaltung einzugreifen Nicht einmal die Einheit der Nation sei vertraglich festgehalten Diese Deutung verbietet sich durch die Regelungen in Art Eine Grenze, die allerdings das Bundesverfassungsgericht deutlich zu machen, zu bestimmen und u Und das hat rechtliche Bedeutung, weil das Schicksal der verschiedenen vertraglichen Anerkennungen verschieden sein kann Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist das Vertragsgesetz vom 6 Carlo Schmid in der 6 Juni 1973 in Bonn erfolgte", in Kraft getreten


Deshalb war z
Bildbeschreibung: 23 Satz 1 GG Doch darauf kommt es hier nicht an Dem Gericht lagen u.a 1, 2, 3 Abs...



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Autor:     MSc. Sebastian Enger


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